Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99   

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https://dejure.org/2000,4854
OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99 (https://dejure.org/2000,4854)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2000 - 9 U 184/99 (https://dejure.org/2000,4854)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 2000 - 9 U 184/99 (https://dejure.org/2000,4854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Opferentschädigung: Verjährungsfristbeginn des übergegangenen Schadensersatzanspruchs; Zeugenungeeignetheit bei Zweifel an der Aussagetüchtigkeit im Ermittlungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 852 BGB ; § 5 OEG ; § 81a BVG ; Art. 103 GG
    Verjährungsbeginn eines an den Kostenträger der Opferentschädigung übergegangenen Schadensersatzanspruchs ; Kenntnis des Leistungsträgers der Opferentschädigung vom Schadensfall ; Anforderungen an die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen im Zivilrechtsstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsbeginn eines an den Kostenträger der Opferentschädigung übergegangenen Schadensersatzanspruchs ; Kenntnis des Leistungsträgers der Opferentschädigung vom Schadensfall ; Anforderungen an die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen im Zivilrechtsstreit

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 852; ; OEG § 5; ; BVG § 81a; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 852; OEG § 5; BVG § 81a; GG Art. 103
    Verjährung eines nach § 5 OEG i.V.m. § 81a BVG übergegangenen Ersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    In ständiger Rechtsprechung (BGHZ 48, 181 ff; BGH NJW 1984, 607 ff; BGH VersR 1992, 498; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f) ist hierzu der Grundsatz entwickelt worden, dass die Ersatzansprüche des Leistungsberechtigten gegen den Drittschädiger dem Grunde nach bereits im Augenblick des schadensstiftenden Ereignisses übergehen.

    Dies ist gerade auch für den in § 81 a BVG bestimmten Forderungsübergang entschieden (BGH NJW 1984, 607) und muss daher auch beim Anspruchsübergang gemäß § 5 OEG gelten, der auf § 81 a BVG verweist (OLG Frankfurt/Main, VersR 1987, 592; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f; BGH NJW 1992, 1381).

  • OLG Koblenz, 15.07.1998 - 3 U 909/98

    Maßgebender Zeitpunkt bei Anspruchsübergang nach dem Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    In ständiger Rechtsprechung (BGHZ 48, 181 ff; BGH NJW 1984, 607 ff; BGH VersR 1992, 498; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f) ist hierzu der Grundsatz entwickelt worden, dass die Ersatzansprüche des Leistungsberechtigten gegen den Drittschädiger dem Grunde nach bereits im Augenblick des schadensstiftenden Ereignisses übergehen.

    Dies ist gerade auch für den in § 81 a BVG bestimmten Forderungsübergang entschieden (BGH NJW 1984, 607) und muss daher auch beim Anspruchsübergang gemäß § 5 OEG gelten, der auf § 81 a BVG verweist (OLG Frankfurt/Main, VersR 1987, 592; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f; BGH NJW 1992, 1381).

  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    In ständiger Rechtsprechung (BGHZ 48, 181 ff; BGH NJW 1984, 607 ff; BGH VersR 1992, 498; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f) ist hierzu der Grundsatz entwickelt worden, dass die Ersatzansprüche des Leistungsberechtigten gegen den Drittschädiger dem Grunde nach bereits im Augenblick des schadensstiftenden Ereignisses übergehen.

    Im Interesse eines möglichst weit gehenden Schutzes der Leistungsträger wird für den Forderungsübergang im Zeitpunkt des schadensauslösenden Verhaltens selbst eine weit entfernte Möglichkeit des Eintritts von Schadensfolgen für ausreichend erachtet (BGH NJW 1967, 2199), selbst wenn diese Folgen erst Jahre später eintreten (BGH NJW 1983, 1912).

  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 129/91

    Zur Zurechenbarkeit von Exzesshandlungen eines Nachtäters

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    In ständiger Rechtsprechung (BGHZ 48, 181 ff; BGH NJW 1984, 607 ff; BGH VersR 1992, 498; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f) ist hierzu der Grundsatz entwickelt worden, dass die Ersatzansprüche des Leistungsberechtigten gegen den Drittschädiger dem Grunde nach bereits im Augenblick des schadensstiftenden Ereignisses übergehen.

    Dies ist gerade auch für den in § 81 a BVG bestimmten Forderungsübergang entschieden (BGH NJW 1984, 607) und muss daher auch beim Anspruchsübergang gemäß § 5 OEG gelten, der auf § 81 a BVG verweist (OLG Frankfurt/Main, VersR 1987, 592; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f; BGH NJW 1992, 1381).

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    In seinem Beschluss vom 28. Februar 1992 (NJW 1993, 254 f), hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt:.
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 243/80

    Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Träger der Rentenversicherung bei

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    Im Interesse eines möglichst weit gehenden Schutzes der Leistungsträger wird für den Forderungsübergang im Zeitpunkt des schadensauslösenden Verhaltens selbst eine weit entfernte Möglichkeit des Eintritts von Schadensfolgen für ausreichend erachtet (BGH NJW 1967, 2199), selbst wenn diese Folgen erst Jahre später eintreten (BGH NJW 1983, 1912).
  • OLG Frankfurt, 26.11.1985 - 14 U 164/84
    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2000 - 9 U 184/99
    Dies ist gerade auch für den in § 81 a BVG bestimmten Forderungsübergang entschieden (BGH NJW 1984, 607) und muss daher auch beim Anspruchsübergang gemäß § 5 OEG gelten, der auf § 81 a BVG verweist (OLG Frankfurt/Main, VersR 1987, 592; OLG Koblenz, NJW 1999, 224 f; BGH NJW 1992, 1381).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3126
OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98 (https://dejure.org/1999,3126)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.08.1999 - 2 UF 228/98 (https://dejure.org/1999,3126)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. August 1999 - 2 UF 228/98 (https://dejure.org/1999,3126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch; Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Berechnung des Unterhaltsbedarfs; Überdurchschnittliche Einkünfte; Unterhaltsbemessung

  • Judicialis

    BGB § 1361 Abs. 4; ; BGB § 1605

  • rechtsportal.de

    BGB § 1361 Abs. 4, § 1605
    Auskunft; Unterhaltsbedarf; überdurchschnittliche Einkünfte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1026
  • FamRZ 2000, 1366 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 624/80

    Bemessung des ehelichen und nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Auskunft wird jedoch auch bei Bestehen eines Unterhaltsanspruchs nur dann geschuldet, wenn sie für die Bemessung des Unterhalts erheblich sein kann; Zweck der Auskunft ist es, einer Beweisnot abzuhelfen (vgl. etwa Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht, 3. Aufl., § 1580, Rn. 3; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 1, Rn. 561; BGH FamRZ 1982, 151).

    Auskunft wird jedoch dann nicht geschuldet, wenn die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinen Umständen beeinflussen kann (BGH FamRZ 1982, 151; BGH FamRZ 1982, 680, 681; BGH FamRZ 1983, 473; BGH FamRZ 1994, 1169, 1170) oder der Unterhaltsschulder für den in Frage stehenden Unterhaltsanspruch unbegrenzt leistungsfähig ist oder sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 737).

    Der Unterhaltsverpflichtete ist auch bei konkreter Unterhaltsbestimmung nicht verpflichtet, jeden Luxus zu finanzieren; vielmehr ist ein objektiver Maßstab anzulegen (BGH FamRZ 1982, 151, 152; OLG Hamm FamRZ 1992, 1175, 1176).

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 100/93

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Auskunft wird jedoch dann nicht geschuldet, wenn die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinen Umständen beeinflussen kann (BGH FamRZ 1982, 151; BGH FamRZ 1982, 680, 681; BGH FamRZ 1983, 473; BGH FamRZ 1994, 1169, 1170) oder der Unterhaltsschulder für den in Frage stehenden Unterhaltsanspruch unbegrenzt leistungsfähig ist oder sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 737).

    Allerdings ist eine konkrete Unterhaltsbemessung vor allem dann gerechtfertigt, wenn wie hier die Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten überdurchschnittlich hoch sind, weil in solchen Fällen das Einkommen während des Zusammenlebens nicht ausschließlich für die Lebenshaltungskosten verwendet worden ist, sondern auch der Vermögensbildung oder anderen Zwecken gedient hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1170; OLG Hamm FamRZ 1995, 1578; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1418, 1419).

    Sollte der Beklagte sich später auf fehlende Leistungsfähigkeit berufen, würde er sich entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben mit seinem früheren Vortrag in einen unlösbaren Widerspruch setzen und könnte daher nicht damit rechnen, mit diesem Einwand gehört zu werden (vgl. hierzu BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 738).

  • OLG Hamm, 25.11.1992 - 5 UF 25/92

    Bedarfsbemessung für Trennungsunterhalt; Auskünfte über eigenes Vermögen ;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Deshalb wird wenigstens das verteilbare Einkommen angemessen gequotelt (hierzu im einzelnen Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 372; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085, 1087).

    Bei einer solchen Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln, etwa die Aufwendungen für das Wohnen, für Kleidung, Geschenke, Putzhilfe, Reisen, Urlaub, sportliche Aktivitäten, kulturelle Bedürfnisse, Pkw-Nutzung und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten (vgl. Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 366 f.; BGH FamRZ 1987, 691, 693; BGH FamRZ 1990, 280, 281; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085,1087; FamRZ 1995, 1578; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65).

  • OLG Hamm, 27.10.1995 - 12 UF 132/95

    Geltendmachung und Umfang des Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Auskunft wird jedoch dann nicht geschuldet, wenn die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinen Umständen beeinflussen kann (BGH FamRZ 1982, 151; BGH FamRZ 1982, 680, 681; BGH FamRZ 1983, 473; BGH FamRZ 1994, 1169, 1170) oder der Unterhaltsschulder für den in Frage stehenden Unterhaltsanspruch unbegrenzt leistungsfähig ist oder sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 737).

    Sollte der Beklagte sich später auf fehlende Leistungsfähigkeit berufen, würde er sich entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben mit seinem früheren Vortrag in einen unlösbaren Widerspruch setzen und könnte daher nicht damit rechnen, mit diesem Einwand gehört zu werden (vgl. hierzu BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 738).

  • OLG Hamm, 18.05.1995 - 1 UF 1/95

    Unterhaltsbedarf eines getrennt lebenden Unterhaltsberechtigten bei gehobenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Allerdings ist eine konkrete Unterhaltsbemessung vor allem dann gerechtfertigt, wenn wie hier die Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten überdurchschnittlich hoch sind, weil in solchen Fällen das Einkommen während des Zusammenlebens nicht ausschließlich für die Lebenshaltungskosten verwendet worden ist, sondern auch der Vermögensbildung oder anderen Zwecken gedient hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1170; OLG Hamm FamRZ 1995, 1578; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1418, 1419).

    Bei einer solchen Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln, etwa die Aufwendungen für das Wohnen, für Kleidung, Geschenke, Putzhilfe, Reisen, Urlaub, sportliche Aktivitäten, kulturelle Bedürfnisse, Pkw-Nutzung und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten (vgl. Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 366 f.; BGH FamRZ 1987, 691, 693; BGH FamRZ 1990, 280, 281; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085,1087; FamRZ 1995, 1578; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65).

  • OLG Hamm, 09.03.1992 - 6 UF 409/91

    Bestimmung der Höhe des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten; Beurteilung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Der Unterhaltsverpflichtete ist auch bei konkreter Unterhaltsbestimmung nicht verpflichtet, jeden Luxus zu finanzieren; vielmehr ist ein objektiver Maßstab anzulegen (BGH FamRZ 1982, 151, 152; OLG Hamm FamRZ 1992, 1175, 1176).
  • OLG Köln, 24.06.1992 - 26 UF 106/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Bei einer solchen Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln, etwa die Aufwendungen für das Wohnen, für Kleidung, Geschenke, Putzhilfe, Reisen, Urlaub, sportliche Aktivitäten, kulturelle Bedürfnisse, Pkw-Nutzung und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten (vgl. Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 366 f.; BGH FamRZ 1987, 691, 693; BGH FamRZ 1990, 280, 281; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085,1087; FamRZ 1995, 1578; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65).
  • BGH, 23.02.1983 - IVb ZR 362/81

    Lebensstellung minderjähriger unverheirateter Kinder; Bemessung des angemessenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Auskunft wird jedoch dann nicht geschuldet, wenn die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinen Umständen beeinflussen kann (BGH FamRZ 1982, 151; BGH FamRZ 1982, 680, 681; BGH FamRZ 1983, 473; BGH FamRZ 1994, 1169, 1170) oder der Unterhaltsschulder für den in Frage stehenden Unterhaltsanspruch unbegrenzt leistungsfähig ist oder sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt hat (BGH FamRZ 1994, 1169, 1171; OLG Hamm FamRZ 1996, 736, 737).
  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 33/86

    Geltendmachung eines vor dem 30. Juni 1977 vereinbarten Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Bei einer solchen Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln, etwa die Aufwendungen für das Wohnen, für Kleidung, Geschenke, Putzhilfe, Reisen, Urlaub, sportliche Aktivitäten, kulturelle Bedürfnisse, Pkw-Nutzung und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten (vgl. Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 366 f.; BGH FamRZ 1987, 691, 693; BGH FamRZ 1990, 280, 281; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085,1087; FamRZ 1995, 1578; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 95/88

    Prozeßkostenvorschußpflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1999 - 2 UF 228/98
    Bei einer solchen Unterhaltsbemessung sind alle zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards benötigten Lebenshaltungskosten konkret zu ermitteln, etwa die Aufwendungen für das Wohnen, für Kleidung, Geschenke, Putzhilfe, Reisen, Urlaub, sportliche Aktivitäten, kulturelle Bedürfnisse, Pkw-Nutzung und sonstige notwendige Lebenshaltungskosten (vgl. Wendl/Gerhardt, aaO., § 4, Rn. 366 f.; BGH FamRZ 1987, 691, 693; BGH FamRZ 1990, 280, 281; OLG Hamm FamRZ 1993, 1085,1087; FamRZ 1995, 1578; OLG Köln FamRZ 1993, 64, 65).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 678/80

    Ermittlung des maßgeblichen Einkommens eines GmbH-Geschäftsführers mit festem

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 6 UF 38/95

    Feststellung des eheangemessenen Bedarfs bei überdurchschnittlich hohem

  • OLG Köln, 09.05.2001 - 27 UF 136/99

    Ermittlung des Unterhaltsbedarf des Ehegatten

    Bei gehobenen Einkommensverhältnissen, die eine nicht unerhebliche Vermögensbildung zulassen, ist es hingegen angezeigt, den Unterhaltsbedarf konkret durch Feststellung der Aufwendungen zu ermitteln, die für die Aufrechterhaltung des von Eheleuten erreichten Lebensstandards erforderlich sind (vgl. BGH FamRZ 1994, 1169, 1170; OLG Köln FamRZ 1992, 322 ff., 1993, 64 f., 1994, 1323 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 723, 724; 2000, 21; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1026, 1027; OLG Koblenz FamRZ 2000, 605; Gerhardt in: Wendl/Staudigl § 4 Rdnr. 366 ff.; Kalthoener-Büttner-Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 41 ff.; Eschenbruch/Loy FamRZ 1994, 665 ff.).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 27 UF 136/99

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch nach § 1572 BGB ; Beeinträchtigung der

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4271
OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98 (https://dejure.org/1999,4271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.1999 - 13 U 95/98 (https://dejure.org/1999,4271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 13 U 95/98 (https://dejure.org/1999,4271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung der Regulierung des Schadens eines Apothekenbetreibers wegen Datenverlustes auf seiner geleasten EDV-Anlage nebst Datensicherungseinheit ; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erstattung der Kosten für eine Datenrettung und für Inventurarbeiten; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
    Der BGH hat in dem von den Parteien zitierten Urteil vom 02.07.1996 (NJW 96, 2924) im einzelnen ausgeführt, daß der EDVAnbieter die Überprüfungspflicht hat, ob daß der Datensicherung dienende Programm übertragen und die Sicherungsroutine auf der EDVAnlage lauffähig ist.

    Die Erforderlichkeit eines nahen Mangelfolgeschadens, der ausnahmsweise unter die kurze Verjährungsfrist des § 638 BGB fällt, kann nur dann gegeben sein, wenn ein enger Zusammenhang zwischen Werkmangel und Folgeschaden besteht, so daß der durch den Werkmangel bedingte Schaden regelmäßig nicht erst nach langer Zeit in Erscheinung tritt, und wenn zudem eine Interessenabwägung ergibt, daß der Unternehmer billigerweise nicht damit rechnen muß, noch lange Zeit nach Ablauf der kurzen Verjährungsfrist in Anspruch genommen zu werden (BGH NJW 96, 2924, 2926 m. w. N.).

    Die Inventurkosten sind dem Grunde nach erstattungsfähig (BGH NJW 96, 2924, 2925).

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
    Dort ist die Pflicht des Arztes gegeben, zum Schutz seiner Patienten Befunde zu erheben und zu sichern (BGH NJW 87, 1482).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.1999 - 13 U 95/98
    Die Interessenlage ist hier ähnlich wie in Produkthaftungsfällen, in denen der Hersteller im Interesse des Verbrauchers gehalten ist, das Produkt zu überprüfen und den Befund zu sichern (BGH NJW 88, 2611).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.09.1999 - 16 UF 105/98   

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https://dejure.org/1999,13592
OLG Karlsruhe, 29.09.1999 - 16 UF 105/98 (https://dejure.org/1999,13592)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.09.1999 - 16 UF 105/98 (https://dejure.org/1999,13592)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. September 1999 - 16 UF 105/98 (https://dejure.org/1999,13592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugang; BAföG; Ausländer; Unterlagen; Rechtswahrungsanzeige; Übersetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 780 (Ls.)
 
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